Magistrat

Entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Magistrat die Verwaltungsbehörde unserer Stadt. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Stadt.

Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und sieben ehrenamtlichen Beigeordneten. Diese werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Der Magistrat befasst sich in vielen Fällen mit Angelegenheiten, die dem Datenschutz oder dem Steuergeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde tagt der Gemeindevorstand in nichtöffentlicher Sitzung.

Unser Vertreter im Magistrat:

Günter Six