Anfragen:
In der letzten Ausgabe der Reinheimer Nachrichten äußerten wir die Hoffnung, dass das Klimaschutzkonzept in der kommenden Stadtverordnetensitzung vorgestellt und behandelt werden würde. Leider müssen wir doch noch darauf warten obwohl der Bürgermeister angekündigt hatte, dass das Konzept nach der Sommerpause fertig sein würde. Deshalb richten die GRÜNEN eine Anfrage an den Magistrat, um Klarheit über die geplante Vorgehensweise zu erhalten.
1.Wann ist mit der Fertigstellung und Vorstellung des in Arbeit befindlichen
Klimaschutzkonzeptes zu rechnen, in welchen städtischen Gremien wird es vorgestellt
und diskutiert?
2. In welchem Format wird dieses der Reinheimer Bevölkerung zur Kenntnis gebracht? Wird
es eine Veranstaltung zur Sammlung von Vorschlägen und Anregungen der Bürger
geben? In welchem Zeitfenster ist diese Einbindung der Bürger geplant?
3. Wird es eine Beschlussfassung zu Aktivierung des Konzeptes im Magistrat und in der
STVV geben?
4. In welcher Form wird der Handlungsplan erstellt bzw. vorliegen?
Eine weitere Anfrage betrifft die nachträgliche Kaufpreisänderung beim Grundstückserwerb im Baugebiet Nordwest III. Das Parlament hatte im Juni 22 beschlossen, den Kaufpreis nachträglich anzupassen. Um zu erfahren, welche Auswirkungen das auf den Erwerb von Grundstücken im Baugebiet NW III hat, hier unsere Fragen an den Magistrat:
1.Wieviele Kaufverträge hat es gegeben und zu welchem Datum sind sie jeweils abgeschlossen worden?
2. Wurde in allen Verträgen das Rücktrittrecht vom Vertrag für 3 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages und Nichtvorliegen des rechtsgültigen Bebaungsplanes mit einer Frist von
6 Monaten nach Ablauf der 3 Jahre für den Rücktritt festgelegt? Wann sind diese Fristen jeweils abgelaufen?
3. Wieviele Verkäufer haben von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht?
4. Ist mit der Beschlussfassung über eine nachträgliche Änderung des Kaufpreises bei eigentlich gültigen Kaufverträgen aus 2017/2018 mit rechtlichen Folgen für die Stadt zu rechnen, da bei einer Erhöhung um 3,56 € pro m² für ca. 50.000 m² Mehrausgaben in Höhe ca. 200.000,- € auf die Stadt entfallen, für die es keine zwingende rechtliche
Grundlage gibt weil die Einspruchsfrist der Käufer verstrichen ist?
5. Darüber hinaus die Frage, ob die alternative Zusage der Gewährung von Baugrunderwerb außerhalb von dem noch festzulegenden Vergabekonzept zulässig gewesen ist?
Antrag:
Um die Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende und Fußgänger*innen geht es in einem Antrag der GRÜNEN. Der Fahrrad/Fußgängerüberweg über die Umgehungsstraße B38 Spachbrücken/Georgenhausen ist mit der bestehenden Ampelschaltung nur unzureichend gelöst. Besonders für Menschen mit Behinderungen, Rollstuhlfahrer, Fußgänger*innen mit Kinderwagen, Fahrräder mit Anhängern und Lastenräder ist die Situation nicht zufriedenstellend. Für die genannten Verkehrsteilnehmer ist es schwierig, den am Ampelmast angebrachten Schalter zur Grün-Anforderung zu betätigen. Wir schlagen die Einrichtung von Sensoren (Induktionsschleife, Infrarot- oder Ultraschallsensor) zur automatischen Grünschaltung für Zufußgehende, Radfahrende und Rollstuhlfahrende vor. Die Stadtverordnetenversammlung soll den Magistrat beauftragen, entsprechende Schritte bei den zuständigen Behörden zu veranlassen.
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